Die Änderungskündigung zur Entgeltreduzierung
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In Zeiten einer lediglich leicht ansteigenden inländischen konjunkturellen Entwicklung und angesichts einer nach wie vor hohen Zahl von Arbeitslosen und Insolvenzen entsteht in vielen Betrieben in zunehmendem Maße ein Bedürfnis nach Flexibilisierung und Reduzierung der Personalkosten. Da einvernehmliche Lösungsversuche zwischen den Arbeitsvertragsparteien oftmals scheitern und häufig auch keine vertraglich vereinbarten Vorbehalte zur Ermöglichung einer einseitigen Änderung des Arbeitsentgelts bestehen, kommt als rechtliches Gestaltungsmittel für dieses Ansinnen auf individualrechtlicher Ebene in vielen Fällen nur das Institut der Änderungskündigung in Betracht. Dessen praktischer Wert im Entgeltbereich wird durch die äußerst restriktive Rechtsprechung des BAG, die Änderungskündigungen zur Reduzierung der Vergütung de facto unmöglich macht, jedoch zunehmend in Frage gestellt. Die vor diesem Hintergrund entstandene Rechtsunsicherheit bedurfte dringend einer monographischen Aufarbeitung, die mit der vorliegenden Arbeit geleistet wird. Dabei wird der nach der Rechtsprechung existierende Wertungswiderspruch zwischen Beendigungs- und Änderungskündigung aufgelöst und zugleich ein für die Praxis gangbarer Lösungsweg auf-gezeigt, der sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber eine wirtschaftlich und sozial vertretbare Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen ermöglicht.