Das Verhältnis zwischen Landtag und Landesregierung nach der Verfassung des Freistaats Thüringen vom 25. Oktober 1993
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In der Verfassung des Freistaates Thüringen ist sowohl dem Landtag als auch der Landesregierung die Stellung als »oberstes Organ« zugewiesen. Mit dem verfassungsrechtlichen Beziehungsgeflecht dieser beiden Verfassungsorgane setzt sich der Autor eingehend in diesem Werk auseinander. Er arbeitet nicht nur deutlich heraus, in welchem Verhältnis beide Institutionen zueinander stehen, sondern zeigt auch die gegenseitigen Einwirkungsmöglichkeiten, die die Verfassung des Freistaates Thüringen beiden Verfassungsorganen gewährleistet. Darüber hinaus gibt er unter anderem Antwort auf die Fragen, ob Bereiche bestehen, die ausschließlich dem Landtag oder der Landesregierung zugewiesen sind, und welche Regelungen in der Verfassung getroffen wurden, damit die jeweiligen Bereiche vor einem externen Zugriff geschützt sind. Das Werk beleuchtet u. a. eingehend das Zusammenwirken von Landtag und Landesregierung bei Gesetzgebung, Verwaltung, auswärtigen Angelegenheiten, Begnadigung und Amnestie sowie Finanzwesen.