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Das Widerspruchsrecht der Arbeitnehmer beim Betriebsübergang nach dem Umwandlungsgesetz

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Die Arbeit behandelt das Schnittfeld zwischen dem Übergang der Arbeitsverhältnisse beim Betriebsübergang gem. § 613a Abs. 1 S. 1 BGB und dem Übergang von Rechten und Pflichten aufgrund (partieller) Gesamtrechtsnachfolge bei der übertragenden Umwandlung von Unternehmen. Die Aktualität und erhebliche Praxisrelevanz der Problematik zeigt sich daran, dass sich inzwischen auch die Rechtsprechung damit zu befassen hatte (BAG, DB 2000, S. 1966 f. und ArbG Münster, NZA-RR 2000, S. 467). Die Dissertation klärt zunächst die Frage der Anwendbarkeit des § 613a Abs. 1 S. 1 BGB auf Betriebsübergänge, die im Zuge einer übertragenden Umwandlung nach dem neuen Umwandlungsgesetz (UmwG) stattfinden, insbesondere den Regelungsgehalt des § 324 UmwG, der sich mit dem Hinweis begnügt, bei Verschmelzung, Spaltung und Vermögensübertragung bleibe die Vorschrift des § 613a Abs. 1 und 4 BGB „unberührt“. Nach einer Bejahung dieser Frage wird sodann untersucht, ob den betroffenen Arbeitnehmern auch das Recht zusteht, dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses auf den oder die übernehmenden Rechtsträger zu widersprechen. Der Schlussteil der Arbeit behandelt die Ausgestaltung und die Folgen des Widerspruchsrechts unter den besonderen Bedingungen gesellschaftsrechtlicher Umwandlungen.

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2001

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