Die Marktortregel als allgemeines Prinzip für die kollisionsrechtliche Anknüpfung und die internationale Zuständigkeit in Wettbewerbssachen
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Gegenstand der Arbeit ist es, aus dem Anknüpfungsmoment «Marktort» ein Grundprinzip des internationalen Wettbewerbsrechts zu entwickeln, das nicht nur für das anwendbare Recht, sondern auch für die internationale Zuständigkeit aussagekräftig ist. Hierbei wird das Hauptaugenmerk auf das Recht der internationalen Zuständigkeit, nicht aber auf das materielle Kollisionsrecht gerichtet. Nach einer orientierenden Einführung und einer dogmatischen Fundierung wird im dritten Teil, der den Schwerpunkt der Arbeit bildet, nach der Interessengerechtigkeit der Marktortregel gefragt und diese dann – jeweils nach materiellem Kollisionsrecht und Zuständigkeitsrecht getrennt – auf die Anforderungen einerseits und die Vereinbarkeit der Regel mit solchen Anforderungen andererseits überprüft. Daran anknüpfend wird im vierten Teil für das materielle Kollisionsrecht und das Zuständigkeitsrecht je eine Konkretisierungsformel entwickelt, und zwar für das materielle Kollisionsrecht – statt eines normativen Begriffskonzeptes – mit Hilfe des Typusgedankens. Im fünften Teil werden die wichtigsten Ergebnisse zusammengefaßt.