Der kirchliche Dienst in der Sozialversicherung
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Gegenstand der Arbeit ist der Sozialversicherungsschutz der im kirchlichen Dienst stehenden Personen. Mit dem Körperschaftsstatus und dem Selbstbestimmungsrecht der Kirchen werden zunächst die verfassungsrechtlichen Grundlagen für die Gestaltung der sozialen Sicherung der kirchlichen Bediensteten erörtert. Ausführlich eingegangen wird sodann auf die Stellung der verschiedenen im kirchlichen Bereich tätigen Personengruppen im Sozialversicherungsrecht. Schwerpunktmäßig behandelt werden das Verhältnis von Staat und Kirche berührende Probleme, wie z. B. der Unfallversicherungsschutz ehrenamtlich tätiger Gemeindeglieder, die Rentenversicherungspflicht und Nachversicherung von Ordensangehörigen sowie die in mehreren Landeskirchen bestehende Einbeziehung der Pfarrer und Kirchenbeamten in die gesetzliche Rentenversicherung.