Zur Wirkung der Insolvenzanfechtung nach der Insolvenzrechtsreform
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Der Autor behandelt die Wirkung der Insolvenzanfechtung nach der Insolvenzrechtsreform. Er belegt, daß die seit langem über die Wirkung der Anfechtung geführte wissenschaftliche Diskussion - häufig auch als Streit über die Rechtsnatur bezeichnet - auch nach der Insolvenzrechtsreform unvermindert aktuell bleibt. Herkömmlich wurden die Konkursanfechtung und die Anfechtung nach dem Anfechtungsgesetz übereinstimmend gedeutet, jedoch ohne daß dieses Dogma noch näher begründet wurde. Indessen zeigt sich bei näherer Betrachtung, daß die verschiedenen Theorien zur Rechtsnatur und Wirkung der Anfechtung entweder anhand der Konkursanfechtung oder anhand der Anfechtung nach dem Anfechtungsgesetz entwickelt wurden. Dieser überkommenen Betrachtungsweise setzt Rüdiger Christian Koss eine spezifisch insolvenzrechtliche Betrachtung der Insolvenzanfechtung entgegen. Der Autor begreift das Institut der Insolvenzanfechtung als Teil eines einheitlichen Insolvenzverfahrens, dessen Wirkungen mit den unterschiedlichen Funktionen dieses Verfahrens übereinstimmen müssen. Die Argumentation folgt streng den Zielen des neuen Insolvenzverfahrens, die sich erheblich von den Zielen des bisherigen Konkursverfahrens und des Rechts der Einzelzwangsvollstreckung unterscheiden. Die Annahme einer dinglichen Wirkung erscheint gemessen an der heutigen Rechtslage überholt und nicht mehr vertretbar. Aber auch die bereits zum alten Recht im Vordringen befindlichen haftungsrechtlichen Lehren begegnen vor der heutigen systematischen und teleologischen Konzeption der Insolvenzanfechtung Bedenken. Für eine rein schuldrechtliche Wirkung der Insolvenzanfechtung spricht demgegenüber die spezifisch insolvenzrechtliche Betrachtung, die zugleich die Schwächen dieser Theorie durch die Abkehr von dem Dogma der strukturellen Übereinstimmung der Insolvenzanfechtung und der Anfechtung nach dem Anfechtungsgesetz vermeiden hilft.