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Grundrechtsschutz durch Verfassungswandel: die Kommunikationsfreiheit in Australien

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Einhundert Jahre australische Verfassung - die Autorin nimmt dieses Jubiläum zum Anlaß, den verfassungsrechtlichen Schutz der Kommunikationsfreiheit in Australien zu erörtern und einen Vergleich zur Situation in Deutschland zu ziehen. Ziel ist es, zu zeigen, daß das australische Verfassungsrecht trotz des Fehlens eines Grundrechtskatalogs zu Ergebnissen kommt, die mit denen des deutschen Rechts vergleichbar sind. Sabine Pittrof stellt zunächst den verfassungsrechtlichen Kontext in Australien (Verfassungsgeschichte und Aufbau) dar und erörtert die Gründe für das Fehlen eines Grundrechtskatalogs und damit einer die Meinungsfreiheit schützenden Vorschrift. Sodann wird der Verfassungswandel durch die Entwicklung des richterlich geschaffenen »Rechts« auf Kommunikationsfreiheit detailliert nachgezeichnet und die sogenannte »implizierte Freiheit der politischen Kommunikation« sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene dogmatisch analysiert. Anschließend werden die politische Kommunikationsfreiheit der deutschen Meinungsfreiheit gegenübergestellt und die Unterschiede und Gemeinsamkeiten anhand zahlreicher Vergleichspunkte (z. B. im Schutz- und Schrankenbereich) systematisch herausgearbeitet. Dabei zeigt die Verfasserin, daß die beiden Rechtssysteme - vergleicht man sie auf gleicher Ebene, d. h. stellt man der australischen Rechtsprechung die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in den frühen Jahren des Grundgesetzes gegenüber - mehr Gemeinsamkeiten aufweisen, als man bei oberflächlicher Betrachtung vermuten möchte. Im dritten Kapitel werden die so gewonnenen Erkenntnisse anhand eines Vergleichs von ausgewählten Urteilen zu vier Themen im Bereich der Meinungsfreiheit praktisch veranschaulicht und verdeutlicht. Die Autorin betont im Ergebnis, daß der Schutz der Meinungsfreiheit in Australien zwar schwächer sein mag als in Deutschland, dies jedoch nicht zwingend einen geringeren Genuß der Meinungsfreiheit zur Folge haben muß. Die Arbeit schließt mit einem Ausblick auf die mögliche weitere Entwicklung in Australien auf diesem Gebiet.

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2001

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