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Die Besonderheiten des Vorverfahrens in beamtenrechtlichen Streitigkeiten

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Der Autor schildert die Besonderheiten des Vor- oder Widerspruchsverfahrens in beamtenrechtlichen Angelegenheiten und nimmt damit unmittelbar auf § 126 BRRG Bezug. Der Verfasser bietet eine breite Darstellung der historischen Entwicklung des beamtenrechtlichen Vorverfahrens, ausgehend vom Preußischen Allgemeinen Landrecht bis zur Gegenwart. Das Kernproblem der Arbeit bildet die Erstreckung des Vorverfahrens auf Leistungs- und Feststellungsklagen durch § 126 Abs. 3 BRRG. Hierbei besteht vor der Erhebung einer beamtenrechtlichen Leistungs- oder Feststellungsklage nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, ohne daß sich dies aus dem Gesetzestext ergibt, die Notwendigkeit eines vorausgehenden Antrags. Dies zwingt zu einer doppelten Vorbefassung des Dienstherrn, die den Rechtsschutz des Beamten verzögert und eine für Dienstherrn und Beamte vermeidbare organisatorische und persönliche Belastung mit sich bringt, da die vorgebrachten Argumente in beiden Schritten der Vorbefassung identisch sein dürften. Weiterhin werden Vorschläge für Änderungen unterbreitet und diese einer Prüfung anhand der verfassungsrechtlichen Vorgaben der Art. 33 Abs. 4 und 5 GG unterzogen. Als sinnvolle Änderung wird vorgeschlagen, anstelle des Vorverfahrens solle der Leistungs- bzw. Feststellungsantrag gesetzlich vorgeschrieben, als unverzichtbare Klagevoraussetzung ausgestaltet und im übrigen durch Verweisung auf das Recht des Vorverfahrens dem Leistungsantrag verjährungsunterbrechende Wirkung beigelegt werden. Diese Lösung stünde auch im Einklang mit Art. 33 Abs. 4 und 5 GG. Im übrigen beschäftigt sich der Autor mit der besonderen Rechtswegregelung des § 126 Abs. 1 und 2 BRRG und ihrem Verhältnis zu § 40 VwGO, der Durchführung des Vorverfahrens auch bei Verwaltungsakten der obersten Dienstbehörden, der Zuständigkeit zum Erlaß des Widerspruchsbescheids und den ungeschriebenen Besonderheiten des Vorverfahrens in beamtenrechtlichen Streitigkeiten, der auf den Fragenkreis der Rechtsberührung des Beamten durch innerorganisatorische Maßnahmen eingeht. Kurz wird auch auf das Remonstrationsverfahren, die Anordnung der sofortigen Vollziehung und auf weitere Fragestellungen eingegangen.

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2001

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