Die charitable company im englischen Recht
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Die Arbeit beschäftigt sich mit Fragen des englischen Gemeinnützigkeitsrechts. Eine besonders auf gemeinnützige Betätigungen zugeschnittene Rechtsform ist im englischen Recht nicht vorhanden. Eine «charity» kann in jeder beliebigen Rechtsform errichtet werden. Vorherrschend sind der charitable trust und die charitable company. Die größeren und finanzstärkeren charities sind meist in Gestalt einer charitable company verfaßt. Untersucht wird der rechtliche Rahmen, in dem sich dieser Gesellschaftstyp bewegt. Dabei wird das allgemeine Gesellschaftsrecht durch zahlreiche Sonderregelungen verdrängt oder ergänzt, die den aus der Gemeinnützigkeit folgenden besonderen Anforderungen Rechnung tragen sollen. Der Schwerpunkt der Darstellung liegt darauf, die Mechanismen aufzuzeigen, mit denen diese Sonderregelungen den Nutzen für das Gemeinwohl maximieren und den Willen der Initiatoren zu schützen versuchen.