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Konzernverrechnungspreise und Konzernumlagen im Aktien- und GmbH-Recht
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Die Arbeit hat das Ziel, die drei von der Themenstellung tangierten Wissenschaftsdisziplinen, die Steuerrechtslehre, die Zivilrechtslehre sowie die Betriebswirtschaftslehre, für die Auslegung des Begriffes «ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter» nutzbar zu machen. Aus dem Schnittbereich der drei genannten Wissenschaftsdisziplinen wird der Begriff des «ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters» im Kontext der konzerninternen Preisbildung abgeleitet. Die herkömmliche isoliert-juristische Auslegungsmethodik wird widerlegt.
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2002
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