Verlustverrechnung und Verlustverwertung in der Konzernunternehmung
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Dem geltenden Ertragsteuerrecht ist nicht nur ein eigenständiges Kon-zernsteuerrecht fremd, es verfolgt auch im Bereich der konzerninternen Verlustverrechnung kein in sich geschlossenes Konzept: Konzernen, die aufgrund der restriktiven Organschaftsvoraussetzungen auf die Begründung einer ertragsteuerlichen Organschaft verzichten, wird durch das Umwandlungssteuergesetz eine umfangreiche Palette an Möglichkeiten zur Verfügung gestellt, um eine der Organschaft im Ergebnis angenäherte – im Einzelfall sogar identische – Verlustverrechnung zu erzielen. Die Folge ist, daß allein steuerlich induzierte Anreize zur Veränderung der Konzernstruktur geschaffen werden, obwohl ein so schwerwiegender Eingriff in das rechtliche und wirtschaftliche Gefüge eines Konzerns aus betriebswirtschaftlich-organisatorischer Sicht u. U. nicht geboten erscheint. In der vorliegenden Arbeit werden die Mängel der geltenden Rechtslage im Bereich der konzernweiten Verlustverrechnung aufgezeigt, Gestaltungs-empfehlungen für eine erweiterte Verlustnutzung im Wege konzerninterner Umstrukturierungsmaßnahmen gegeben sowie abschließend ein Besteue-rungsvorschlag für eine konzerndimensionale Verlustverrechnung de lege ferenda unterbreitet.