Chancengleichheit und Bundesstaatsprinzip
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Beide Pole, Chancengleichheit und Föderalismus, finden Anknüpfungspunkte im Grundgesetz und bedürfen deshalb einer gegenseitigen Abstimmung. Die rechtsdogmatische Erläuterung dieser Begriffe sowie die verfassungsrechtliche Analyse ihrer Beziehung zueinander ist Gegenstand der Untersuchung. Die Autorin geht dabei der Frage nach einem verfassungsrechtlich gebotenen Minimum an Chancengleichheit in einem unter Reföderalisierungsdruck stehenden, aber gleichzeitig sozialstaatlich geprägten Bundesstaat nach und lenkt den Blick vor allem auf die unterschiedlichen Spannungslagen der Rechtsungleichheit durch divergierende Landesgesetzgebung einerseits sowie der Privilegierung von Landesangehörigen andererseits. Die Bearbeitung wendet sich gegen einen Ausgleich durch Orientierung an einem „Optimierungspunkt“ und betont die politische Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers: Regionale Unterschiede sind intendiert, stoßen allerdings auf individual- und strukturrechtliche Grenzen der Zumutbarkeit, über die zu entscheiden in erster Linie der Gesetzgeber für zuständig erklärt wird.