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TRIPS im Gemeinschaftsrecht

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Mit dem Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights (TRIPS) wurde weltweit ein neuer Standard im internationalen Immaterialgüterrechtsschutz gesetzt. Die Europäische Gemeinschaft ist als WTO-Mitglied an die Bestimmungen des TRIPS gebunden. Der Autor untersucht die Frage, welche Wirkungen die TRIPS-Bestimmungen in der Gemeinschaftsrechtsordnung entfalten. Als gemischtes Abkommen wirft das TRIPS zunächst die komplexe Frage auf, in welchem Umfang seine Bestimmungen innergemeinschaftliche Geltung erlangt haben. Die Lösung dieses Problems erfordert eine Abwägung der Interessen von Gemeinschaft und Mitgliedstaaten. Im Hauptteil der Arbeit wird die unmittelbare Anwendbarkeit als für die Rechtspraxis wichtigste Wirkung des TRIPS untersucht. Die einschlägigen Urteile des EuGH werden kritisch daraufhin überprüft, ob sie der Sonderrolle des TRIPS im Kontext des WTO-Systems gerecht werden. Im Mittelpunkt stehen dabei die individualschützende Zielsetzung, die Verrechtlichung des WTO-Streitbeilegungssystems und die Präzision der Abkommensbestimmungen. Die zunehmend vertretene These, die Umsetzungspraxis anderer WTO-Mitglieder habe unter dem Gesichtspunkt der Reziprozität Einfluß auf die unmittelbare Anwendbarkeit in der Gemeinschaftsrechtsordnung, wird kritisch hinterfragt. Der Verfasser kommt zum Ergebnis, daß den TRIPS-Bestimmungen – auch über die sonstigen innergemeinschaftlichen Wirkungen – ein beträchtliches Wirkpotential in der Gemeinschaftsrechtsordnung zukommt. Insgesamt soll die Untersuchung ein Anstoß sein, das Verhältnis von WTO-Recht und Gemeinschaftsrecht gegenüber rein handelspolitisch motivierten Ansätzen auf einer rechtlich tragfähigen Grundlage neu zu bestimmen.

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2002

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