Zweifelsfragen des aktienrechtlichen Abfindungsanspruchs nach §§ 305, 320b AktG
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Den außenstehenden Aktionären ist bei der aktienrechtlichen Konzernierung eine Abfindung zu gewähren, die sie für den Verlust ihrer Rechtsposition voll entschädigt. Der Autor untersucht, wie diese Abfindung zu bemessen ist, um die erforderliche volle Entschädigung zu gewährleisten. Dargestellt werden die wesentlichen betriebswirtschaftlichen Methoden der Unternehmensbewertung, unter besonderer Berücksichtigung der Ertragswertmethode, wobei deren theoretische und praktische Grenzen aufgezeigt werden. Der Verfasser untersucht, wie Rechtsprechung und juristische Literatur die betriebswirtschaftlichen Bewertungsmethoden aufgegriffen haben und welche rechtlichen Vorgaben bei der Durchführung einer Unternehmensbewertung zur Abfindungsbemessung zu beachten sind. Dabei zeigt er auf, welche Bedeutung den Börsenkursen und am Markt gezahlten Preisen bei der Abfindungsbemessung zukommt. Ralf Komp macht deutlich, daß der Ertragswert bei der Abfindungsbemessung ein von normativen Vorgaben bestimmter Wert ist, und kommt unter Berücksichtigung der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zu dem Ergebnis, daß neben dem Ertragswert auch Börsenkurse und andere am Markt gezahlte Preise zu berücksichtigen sind. Dabei sollte Grundlage der Abfindung grundsätzlich der höchste Wert bzw. Preis sein.