Arbeitsrecht nach der Schuldrechtsreform
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Das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts hat das Schuldrecht des Bürgerlichen Rechts auf dem Gebiet der Leistungsstörungen grundlegend umgestaltet. Damit sind auch die Grundlagen der Leistungsstörung im Arbeitsverhältnis berührt. Dies betrifft praktisch wichtige Fragen wie u. a. die Haftung des Arbeitnehmers und den Verzug des Arbeitgebers mit der Entgeltzahlung. Einen zweiten Schwerpunkt bildet das seit der Schuldrechtsreform auch auf Arbeitsverträge anwendbare Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dessen Beachtung ist für die Vertragsgestaltungspraxis jetzt unabweisbar. In der Praxis sind typische Vertragsklauseln in Arbeitsverträgen, wie z. B. Ausschlussfristen, betroffen. Das Werk stellt die Neuregelungen durch die Schuldrechtsmodernisierung systematisch in Bezug auf ihre arbeitsrechtlichen Auswirkungen dar und zeigt deren praktische Konsequenzen auf. Die zweite Auflage gibt der Praxis ein aktualisiertes Werk an die Hand, das einen Leitfaden für den Umgang mit der seit dem 1. Januar 2003 für alle Arbeitsverhältnisse geltenden Rechtslage bietet. Bereits eingearbeitet ist die erste arbeitsgerichtliche Rechtsprechung zur Schuldrechtsmodernisierung. Diese betrifft in der Praxis typische Problemstellungen, wie z. B. die Vertragsstrafe. Berücksichtigt ist auch das im Jahr 2002 umfangreich erschienene Schrifttum sowie die erneuten Rechtsänderungen, insbesondere das Zweite Gesetz zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften vom 19. 7. 2002. Dr. Gotthardt ist Wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl des renommierten Arbeitsrechtlers Prof. Dr. Ulrich Preis in Köln. Für Richter, Rechtsanwälte, Referendare, Studenten.