Niederlassungsrecht und Kapitalverkehrsfreiheit in Polen, Tschechien und Ungarn
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„Jedes Kunstwerk ist eine Schöpfung. Aber jede Schöpfung ist auch ein Wagnis. Die Schöpferkraft des Abendlandes beruht darauf, dass das Wesen dieser Einheit, die den Westen trotz seiner Mannigfaltigkeit zusammenhält, dem Leben zugewandt ist. “ Diese Worte Ivar Lissners in seinen Werk „Wir sind das Abendland“ können nicht treffender das Zusammen wachsen Europas unter dem Dach der Europäischen Gemeinschaften beschreiben. Denn die in diesen Institutionen verkörperte Idee der friedlichen und in Freiheit zu vollzie henden Einigung Europas legte den Grundstein für einen bislang unvergleichlichen Erfolg: Gegründet in dem Bestreben, die Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten zu einem Gemeinsa men Markt ohne Binnengrenzen zusammenschließen, hat die Europäische Gemeinschaft längst den Rahmen eines rein wirtschaftlich ausgerichteten Integrationsprozesses gesprengt und den Weg eingeschlagen zur Schaffung einer Politischen Union. Mit der Wiederherstellung der Deutschen Einheit am 3. Oktober 1990 wurde der Prozess der „Osterweiterung“ eingeleitet. Den ersten Höhepunkt in dieser Entwicklung bildete der Abschluss der Europa-Abkommen am 16. Dezember 1991 (zunächst nur mit der damaligen Tschechoslowakei, Polen und Ungarn). Der nächste Schritt manifestierte sich im Laufe der Tagung des Europäischen Rates vom 21. /22. Juni 1993 in Kopenhagen mit der Festlegung von Grundsatzkriterien für eine EU-Mitgliedschaft (Verwirklichung einer demokratischen und rechts staatlichen Ordnung, Herstellung einer funktionsfähigen und wettbewerbstaugli chen Wirtschaft und Übernahme des acquis communautaire). Nachdem auf dem Gipfel von Madrid vom 15. /16. Dezember 1995 die zukünftige Vision eines gesamteuropäischen „Ge meinsamen Hauses“ entworfen worden war, markierte dieEröffnung von Beitrittsverhand lungen am 30.