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Das Nemo-tenetur-Prinzip und die sich daraus ergebenden Rechte des Beschuldigten in der polizeilichen Vernehmung

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Das Recht des Beschuldigten, in einem gegen ihn gerichteten Strafverfahren sich nicht selbst belasten zu müssen, ist bereits seit langem in der Bundesrepublik Deutschland anerkannt. Der lateinische Ausdruck nemo tenetur se ipsum accusare ist so gut wie jedem geläufig, der sich einmal mit den strafprozessualen Rechten des Beschuldigten beschäftigt hat. Trotz der langen Tradition des Selbstbelastungsverbots in Deutschland, blieben viele Fragen eine ebenso lange Zeit unbeantwortet. Grund dafür ist unter anderem die Tatsache, dass die hier behandelte Maxime weder verfassungsrechtlich noch einzelgesetzlich ausdrücklich formuliert ist und damit zunächst eine Grundlage für die Ausgestaltung dieses Prinzips fehlt. Dies eröffnet die Möglichkeit einer erheblichen Spannweite von Auslegungen, speziell was die Reichweite dieses Rechts, dessen unmittelbare Konsequenzen in der Praxis sowie die verfahrensrechtlichen Folgen bei einer Verletzung der Maxime betrifft. Der sog. Hörfallen-Beschluss des Grossen Senats des Bundesgerichtshofes aus dem Jahre 1996 gab den Anstoss für die Arbeit. Die Auseinandersetzungen zwischen Rechtsprechung und Literatur führten den Verfasser zu der Frage, wie andere Rechtsysteme mit Blick auf das nemo tenetur-Prinzip mit ähnlichen Konstellationen umgehen. Dabei bot sich die Untersuchung der diesbezüglichen amerikanischen Vorgehensweise an, da die Vereinigten Staaten den dankbaren Ruf haben, dem Beschuldigten die grösstmöglichen Rechte zu garantieren. Der erst Teil der Arbeit befasst sich mit einem kurzen geschichtlichen Überblick über die Entwicklung des Selbstbelastungsverbots. Im zweiten Teil werden die grundlegenden Prinzipien der nemo tenetur-Maxime rechtsvergleichend aufgezeigt, um dann im dritten und letzten Teil der Arbeit auf die daraus resultierenden konkreten Rechte des Beschuldigten in der jeweiligen polizeilichen Vernehmung einzugehen. Bewusst wird der Schwerpunkt der Arbeit auf die Untersuchung der amerikanischen Rechtslage gelegt. Eine intensive Durchleuchtung des Selbstbelastungsverbots in den Vereinigten Staaten soll zu einer besseren Einschätzung und Bewertung der Rechtslage in der Bundesrepublik und zu der Antwort auf die Frage führen, ob wir „von den Amerikanern etwas lernen können“.

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2002

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