Der Bestandsschutz von Arbeitsverhältnissen im Umwandlungsrecht
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Unternehmensumwandlungen werden häufig von einer Anpassung des Personalbestands an die Bedürfnisse der beteiligten Unternehmen begleitet. Der Frage des Bestandsschutzes von Arbeitsverhältnissen kann daher zentrale Bedeutung bei einer Umwandlung von Unternehmen zukommen. Mit den §§ 322 Abs. 2, 323 und § 324 enthält das Umwandlungsgesetz Regelungen, die dem Bestandsschutz von Arbeitsverhältnissen dienen. Gegenstand der Arbeit ist die Reichweite dieser Regelungen. Zunächst wird eine Einordnung von Verschmelzung und Spaltung als Fälle des Betriebsübergangs nach § 613a BGB vorgenommen und erörtert, ob Arbeitsverhältnisse auch umwandlungsrechtlich oder durch Zuordnung in einem Interessenausgleich übertragen werden können. Sodann wird die Zulässigkeit von Sanierungskündigungen und die Fortgeltung kündigungsrechtlicher Regelungen in Kollektivvereinbarungen untersucht. Schließlich wird diskutiert, in welchem Umfang § 323 Abs. 1 UmwG die kündigungsrechtliche Stellung von Arbeitnehmern sichert und welche Besonderheiten § 322 Abs. 2 UmwG bei der gemeinsamen Führung eines Betriebes vorsieht.