Die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Abfindungszahlungen bei Vertragsauflösung
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Die Rechtsprechung hat sich seit 1920 mehrfach mit der Thematik befaßt, ob Abfindungszahlungen bei vorzeitiger Auflösung eines Vertrages der Umsatzsteuer unterliegen. Sie mündet in die Kernfrage des Umsatzsteuerrechts nach dem Leistungsbegriff. Denn zur Steuerbarkeit muß den Abfindungszahlungen eine Leistung des Zahlungsempfängers i. S. v. § 1 UStG gegenüberstehen. Zu prüfen ist, ob der umsatzsteuerrechtliche Leistungsbegriff mit demjenigen übereinstimmt, den das Zivilrecht verwendet. Träfe dies zu, könnte die Abfindung dann für eine umsatzsteuerliche Leistung gezahlt sein, wenn eine Leistungsverpflichtung erfüllt und damit zivilrechtlich geleistet wird. Der verbrauchsteuerrechtliche Belastungszweck gebietet jedoch eine umsatzsteuerrechtlich autonome Auslegung und Beurteilung.