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Die Martens'sche Klausel

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Die Martens’sche Klausel wurde an der ersten Haager Friedenskonferenz von 1899 v. a. aus diplomatischen Gründen formuliert. Die Klausel verkörpert jedoch wesentliche Grundsätze der Humanität und erlangte nach dem Zweiten Weltkrieg in der nationalen und internationalen Rechtsprechung grosse Bedeutung; dies vor allem im Bereich des sich allmählich herausbildenden Völkerstrafrechts. Ende des 20. Jahrhunderts erlebte die Klausel eine erneute Blüte im Rahmen der Beurteilung der Legalität von Nuklearwaffen durch den IGH und in der Rechtsprechung der beiden UN-Tribunale für das Ehemalige Jugoslawien (ICTY) und für Ruanda (ICTR). Die vorliegende Dissertation greift unter Berücksichtigung der relevanten Lehre und Rechtsprechung zwei Aspekte des umfassenden Themas heraus: Die Interpretation der einzelnen Elemente der Klausel und ihre Auswirkungen auf die Lehre der Völkerrechtsquellen. Es ist dies die erste Monographie über die Martens’sche Klausel und als Lektüre für Personen geeignet, die sich für die Schnittstelle zwischen Kriegsvölkerrecht und Völkerstrafrecht interessieren. Die Autorin arbeitete vor ihrer Promotion als wiss. Assistentin (Universität Zürich) und als Praktikantin am ICTY.

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2002

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