Europäische Kompetenzabgrenzung als deutsches Verfassungspostulat
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Die wirksame und klarer berechenbare Abgrenzung der Kompetenzen zur Rechtsetzung zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten war eine der Kernforderungen, die zur Einsetzung des Konvents zur Zukunft der EU führten. Der Herausgeber weist nach, dass sie für die Bundesrepublik Deutschland nicht allein eine politische, sondern zugleich eine aus der Verfassung hervorgehende Rechtsforderung ist. Uwe Leonardy dokumentiert dazu deren Genesis auf der Grundlage von Quellen, die bisher weder erschlossen noch überhaupt für die Forschung zugänglich waren. Auf der gleichen Basis, die sowohl Materialien des Bundestages, seiner Fraktionen und des Bundesrates wie auch Akten aus Bundes- und Landesministerien umfasst, führt er dies mit der Entfaltung der Außenwirkung von Art. 23 Abs. 1 GG bis zum Vertrag von Nizza und dem Konzept des Bundespräsidenten zu einer »Föderation der Nationalstaaten Europas« fort. Dabei wird die zentrale Bedeutung ersichtlich, die der europäischen Kompetenzabgrenzung und dem auf sie gerichteten Postulat des deutschen Grundgesetzes für eine künftige Verfassung der EU zukommt. Diese Bedeutung wird von Leonardy in einem Einführungsaufsatz verfassungsrechtlich und systemvergleichend damit nachgewiesen, dass durch die Kompetenzabgrenzung die EU endgültig eine bundesstaatliche Struktur erhält.