Die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach § 64 StGB - eine Maßregel im Wandel?
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Die Voraussetzungen für Anordnung, Vollstreckung und Vollzug der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach § 64 StGB sind durch das Bundesverfassungsgericht 1994 umgestaltet worden. Die Studie klärt, wie sich die Maßregelpraxis zu § 64 StGB seitdem geändert hat. Dazu wurden niedersächsische Strafakten aus den Jahren 1992/1993 mit solchen aus 1995/1996 verglichen. Im Ergebnis zeigt sich, dass die Auswirkungen der BVerfGE 91, 1 hinter den an sie gestellten hohen Erwartungen zurück bleiben. Einer unveränderten Täterklientel stehen jedoch u. a. prozessuale Verbesserungen und günstigere Therapiebedingungen gegenüber. Positive Ergebnisse zum Legalverhalten weisen darauf hin, dass eine Bewährung der Maßregel im System des deutschen Sanktionenrechts seltener denn je angezweifelt werden sollte.