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Zur Präzisierung und Kontrolle von Opportunitätseinstellungen

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Einstellungen von Strafverfahren nach dem Opportunitätsprinzip bestimmen dieser Tage in weiten Bereichen das Bild staatlicher Strafverfolgungstätigkeit. Dabei werden etwa 49% der Vergehen betreffenden Ermittlungs- und Hauptverfahren unter Berufung auf die §§ 153 ff. StPO eingestellt. Und das, obwohl in der deutschen Strafprozeßordnung § 152 Absatz 2 das prozessuale Gegenprinzip zur Opportunität - namentlich die Legalität - zum Regelfall strafverfahrensrechtlicher Gesetzeskonzeption erklärt. Der Autor kritisiert das nahezu inflatorische Gebrauchmachen der Rechtsanwendungspraxis von diesen flexiblen, weitgehend auf Nützlichkeitserwägungen und Zweckmäßigkeitsbestrebungen basierenden opportunitätsgeprägten Handlungsinstrumentarien, die zwar einerseits dem verständlichen Wunsch der Rechtspraxis nach justizökonomischem Strafverfolgungshandeln Rechnung tragen, die aber andererseits angesichts erheblicher rechtsstaatlicher Bedenken häufig und nachdrücklich im Blickpunkt wissenschaftlicher Kritik stehen. Markus Horstmann entwickelt Reformvorschläge, wie künftig adäquat mit deliktischem Verhalten aus dem Bereich der Bagatellkriminalität bis hin zur mittelschweren Kriminalität verfahren werden kann, und dies ganz im Sinne einer notwendigen Rückkehr zu einem stärker legalitätsorientierten Strafverfolgungshandeln.

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2002

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