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Die Anwendung der Artikel 81 und 82 EGV durch die französischen Behörden und Gerichte
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Es ist unter anderem Aufgabe der Europäischen Gemeinschaft, durch die Errichtung eines gemeinsamen Marktes einen hohen Grad an Wettbewerbsfähigkeit und Konvergenz der Wirtschaftsleistungen zu fördern. Die wirksame Durchsetzung der kartellrechtlichen Vorschriften der Art. 81 und 82 EGV ist eine grundlegende Voraussetzung für die Verwirklichung dieses Ziels. Die Arbeit zeigt am Beispiel der Französischen Republik, welche Behörden und Gerichte auf nationaler Ebene für die Anwendung des europäischen Kartellrechts zuständig sind und inwieweit die nationalen Entscheidungen mit der europäischen Entscheidungspraxis übereinstimmen.
Buchvariante
2003, paperback
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