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Die Versorgungsüberleitung

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Die Überleitung von Zusatz- und Sonderversorgungssystemen der DDR in die bundesdeutsche Rechtsordnung hat sich als bedeutsames Folgeproblem der Wiedervereinigung erwiesen. Selten in der Geschichte der Bundesrepublik besaß eine Regelungsmaterie ein derartiges Konfliktpotenzial. Gemessen an der ausufernden Rechtsprechung, erscheint die wissenschaftliche Aufarbeitung der Rechtsmaterie nicht weit fortgeschritten. Dabei ist die Untersuchung der Überleitung von DDR-Versorgungssystemen lohnenswert, denn sie berührt grundlegende juristische Themen. Zum einen geht es ganz allgemein um den Schutz von Rentenpositionen durch das Grundgesetz. Mit der Wiedervereinigung sah sich die verfassungsrechtliche Dogmatik diesbezüglich mit völlig neuen Problemen konfrontiert, und es stellt sich die Frage, ob sich diese aus Art. 14 GG zufriedenstellend lösen lassen oder ob eine generelle Schwachstelle des Eigentumsschutzes subjektiver öffentlich-rechtlicher Positionen offenbar wird. Auch geht es um Fragen der Wertneutralität der Sozialversicherung, der Systemgerechtigkeit oder der Strafähnlichkeit von Normen. Ein Ziel der Untersuchung ist die Durchdringung der durch überleitungsbedingte Brüche und Verwerfungen gekennzeichneten Rechtslage. Versorgungssysteme stellen bereits in ihrem Ruhezustand komplexe Rechtsgebilde dar. Die Komplexität des Untersuchungsgegenstandes steigert sich mit der Behandlung dieser Systeme in ihrer durch die Transformation bedingten Dynamik und insbesondere in Fällen, in denen einzelne Transformationsschritte Widersprüche enthalten oder eine bereits in der DDR bestehende Transformationslage verkannt wurde. Ein weiteres Ziel der Untersuchung besteht darin, die im Zuge der Überleitung vorgenommenen Eingriffe in Versorgungspositionen herauszuarbeiten und zentrale Eingriffe zu bewerten.

Buchvariante

2003, paperback

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