Persönliche Haftung in risikokapitalfinanzierten Gesellschaften
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Die Arbeit befasst sich mit der persönlichen Haftung der Organe und Gesellschafter risikokapitalfinanzierter Jungunternehmen, sogenannter Start Ups. Es sind drei wesentliche Felder untersucht worden: Die ökonomischen Besonderheiten, die Auswirkungen der Doppelstellung als Organ und Gesellschafter und die hervorgehobene Stellung der Risikokapitalgeber. Die wirtschaftliche Unsicherheit dieser Unternehmen führt zu einer besonderen Bedeutung eines unternehmerischen Ermessensspielraums, aber auch von Buchhaltung und Controlling. Die Doppelstellung führt dazu, dass die Organe einen weiteren Ermessensspielraum besitzen, aber auch eine Haftung als Gesellschafter in Betracht kommt. Die Risikokapitalgeber unterliegen als Gesellschafter und als Mitglieder in Aufsichtsorganen erhöhten Anforderungen.