Der Derivativregreß des Bürgen gegen den Hauptschuldner im englischen und deutschen Recht
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Der Derivativregreß ermöglicht dem Bürgen, Rückgriff zu erhalten, indem er die Rechte des Gläubigers übernimmt. Für diese Regreßform gibt es verschiedene Rechtstechniken und Begründungen. Der Autor stellt sich die Aufgabe, den Gegenstand des Derivativregresses in England und Deutschland darzustellen, die Rechtstechniken kritisch zu vergleichen und sie auf ihre Zweckmäßigkeit hin zu untersuchen. Die verschiedenen Auffassungen zur sachlichen Rechtfertigung werden überprüft. Dabei wird vor allem die Restitutionsrechtsthese erörtert, nach der die subrogation ein Rechtsbehelf gegen „unjust enrichment“ sein soll. Die Frage nach entwicklungsgeschichtlichen Zusammenhängen zwischen Common Law und Civil Law wird ebenso aufgenommen wie die nach deren Konvergenz oder Divergenz. Der Verfasser begründet, daß die subrogation aus dem Civil Law übernommen ist (Adoptionsthese) und zeigt die Einflüsse des schottischen Rechts auf das englische auf. Die Wertungsentscheidungen des Derivativregresses werden herausgearbeitet. Die Berechtigung des Rückgriffs aus abgeleitetem Recht wird differenziert begründet, die Restitutionsrechtsthese als Begründungsansatz widerlegt.