Positive Verpflichtungen der Staaten in der Europäischen Menschenrechtskonvention
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Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Bereich der positiven Verpflichtungen der Staaten hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen und nimmt heute einen erheblichen Platz in der Rechtsprechung ein. Die Untersuchung stellt die Rechtsprechung des Gerichtshofs in den Zusammenhang mit dem allgemeinen Wandel im Menschenrechtsdenken. Hierfür werden die Entwicklungen im Rahmen der Grundrechtstheorie sowie die Praxis anderer internationaler und nationaler Gerichte herangezogen. Dabei wird herausgearbeitet, dass die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sich in die allgemeine Entwicklung hin zu einem ganzheitlichen und multidimensionalen Menschenrechtsschutz einfügt. Im Weiteren werden die Grenzen positiver Verpflichtungen innerhalb des Europäischen Systems aufgezeigt und es wird versucht, eine transparente, vorhersehbare Dogmatik herauszuarbeiten.