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Gewinnhaftung bei Verletzung von Treuepflichten

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Wer durch Verletzung eines fremdes Rechts einen Gewinn erzielt, soll diesen nicht behalten dürfen. Die Gewinnhaftung trägt diesem Gedanken Rechnung und zwingt den Rechtsverletzer zur Herausgabe des Gewinns an den Inhaber des verletzten Rechts. In England ist diese Rechtsfolge Gegenstand umfangreicher Rechtsprechung und wissenschaftlicher Diskussion. In einigen Fallgruppen ist die Gewinnhaftung fest etabliert, insbesondere in der Fallgruppe der Treuepflichtverhältnisse. Wer seine als Treuhänder, Beauftragter oder Geschäftsführer geschuldeten Treuepflichten verletzt, etwa durch die Annahme von Schmiergeldern oder unerlaubte Konkurrenzgeschäfte, muß die erzielten Gewinne abführen. In Deutschland ist die Gewinnhaftung dagegen nur vereinzelt geregelt und dogmatisch bisher wenig aufbereitet. Dies gilt in besonderem Maße für die Treuepflichtverhältnisse. Konrad Rusch entwickelt vor dem Hintergrund des englischen Rechts eine einheitliche Kategorie der Treuepflichtverhältnisse und arbeitet allgemeine Grundsätze der Gewinnhaftung bei Verletzung von Treuepflichten heraus.

Buchvariante

2003, paperback

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