Der Bilanzprüfungsausschuss des Aufsichtsrats und seine Zusammenarbeit mit dem Abschlussprüfer
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Spektakuläre Unternehmenskrisen der jüngeren Vergangenheit haben international und national Diskussionen und Reaktionen hinsichtlich einer strengeren Überwachung ausgelöst. In Deutschland trat 1998 das KonTraG in Kraft. Anfang 2002 erfolgte die Verabschiedung des Deutschen Corporate Governance Kodex. Im Juli 2002 wurde das Transparenz- und Publizitätsgesetz verkündet. Gesetze und Kodex bezwecken, die Überwachung wirksamer zu gestalten. Dabei muss bei den traditionellen Überwachungsorganen Aufsichtsrat und Abschlussprüfer angesetzt werden. Vor diesem Hintergrund erörtert die Arbeit, wie Bilanzprüfungsausschüsse von Aufsichtsräten zur Verbesserung der Überwachung beitragen können. Darüber hinaus werden die Konsequenzen abgeleitet, die mit der Einrichtung solcher Gremien für Abschlussprüfer verbunden sind. Die vorliegende Arbeit liefert zunächst eine Bestandsaufnahme zu Bilanzprüfungsausschüssen in Deutschland. Dabei wird eine empirische Erhebung angestellt. Sie gibt Aufschluss über die Verbreitung von Bilanzprüfungsausschüssen bei den Unternehmen des DAX 100. Zudem wird die Frage geklärt, ob es in der jüngeren Vergangenheit zu einer Vermehrung derartiger Ausschüsse gekommen ist. Eine Berichterstattung über US-amerikanische Audit Committees schließt sich an. Danach wird gezeigt, dass Bilanzprüfungsausschüsse, die sich an den amerikanischen Gremien orientieren, in Deutschland grundsätzlich zweckmäßig sein können. Einrichtung und Ausgestaltung von deutschen Bilanzprüfungsausschüssen werden vollständig erörtert. Überdies zeigt die Arbeit, dass die Implementierung eines Ausschusses eine spezielle Zusammenarbeit mit dem Abschlussprüfer bedingt. Insbesondere ist eine sachgerechte Berichterstattung des Abschlussprüfers nötig. Dazu werden konkrete Handlungsempfehlungen entwickelt.