Zwischen Volk und Staat
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Anhand der nach der nationalsozialistischen Machtübernahme kontrovers diskutierten Frage der Völkerrechtssubjektivität gewährt der Verfasser einen umfassenden Einblick in die deutsche Völkerrechtslehre der Jahre 1933-1941. In dieser Zeit wandten sich Wissenschaftler aus verschiedenen Beweggründen vom bisherigen zwischenstaatlichen Völkerrechtsverständnis ab und versuchten völkische Elemente in die Völkerrechtslehre zu integrieren. Dabei reichte die Bandbreite der diskutierten Auffassungen von einer Neudefinition des Staatsbegriffs bis hin zu einer völligen Verdrängung des Staates durch das Volk. Die Diskussion fand ihr allmähliches Ende mit der zunehmenden Rezeption der Großraumtheorie, so dass sich die Arbeit auf den Zeitraum bis 1941 beschränkt. Der seinerzeit in der Wissenschaft geführte Diskurs war in besonderem Maße ideologischen Einflüssen ausgesetzt und lässt deutliche Parallelen zur Staatsrechtslehre jener Jahre erkennen. Die vorliegende Arbeit geht über ihren theoriegeschichtlichen Ansatz hinaus auch auf die Biographien der beteiligten Wissenschaftler ein, um auf diese Weise Diskontinuitäten innerhalb der jeweils vertretenen Lehre erklären zu können. Darüber hinaus zeigt der Autor auch die Auswirkungen des Theorienstreits auf das zeitgenössische Völker- und Minderheitenrecht.