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Verbindlichkeitsrückstellungen im IFRS-Abschluss
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In einem IFRS-Abschluss werden Verbindlichkeitsrückstellungen für unsichere Schulden des Bilanzierenden gebildet. Durch den Standardentwurf ED IAS 37 sollen die bislang gültigen Vorschriften zum Ansatz, zur Bewertung und zum Ausweis von Verbindlichkeitsrückstellungen wesentlich geändert werden. Neben der Bilanzierung so genannter „Stand ready“-Verpflichtungen sollen Verbindlichkeitsrückstellungen künftig generell zum Erwartungswert bewertet werden. Ob und inwieweit die Neuregelungen in ED IAS 37 zu entscheidungsnützlichen Informationen für die Abschlussadressaten führen, wird in der Arbeit von Benedikt Wünsche untersucht.
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2009
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