Medienbeteiligungen politischer Parteien
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Die Arbeit beschäftigt sich mit den Medienbeteiligungen politischer Parteien aus verfassungsrechtlicher Sicht. Im Mittelpunkt steht das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 12. März 2008 zum hessischen Privatrundfunkgesetz. Danach steht es dem Gesetzgeber frei, Parteien die unmittelbare oder mittelbare Beteiligung an privaten Rundfunkunternehmen insoweit zu untersagen, als sie dadurch einen bestimmenden Einfluss auf die Programmgestaltung oder -inhalte nehmen könnten. Die Verfasserin untersucht, was mit dem »bestimmenden Einfluss auf die Programmgestaltung und -inhalte« gemeint ist. Darüber hinaus werden verschiedene verfassungsrechtlichen Probleme und die Bedeutung der Medien für die Bildung einer freien öffentlichen Meinung und für die Demokratie näher beleuchtet.