Die Bilanzierung von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen mit besonderer Berücksichtigung selbst geschaffener Spielerwerte
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In Zeiten der Globalisierung kommt einer Rechnungslegung, welche ein aussagekräftiges und unverfälschtes Bild der Lage eines Unternehmens zeichnet, eine zunehmend größere Bedeutung zu. Die Bundesregierung hat sich daher vor einigen Jahren dazu entschlossen, das Handelsrecht zu reformieren, was zur Verabschiedung des Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts, kurz Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) im Jahr 2009 führte. Dieses gestattete nun gem. § 248 Abs. 2 HGB erstmals den Ansatz selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände. Verboten ist jedoch l § 255 Abs. 2 S. 4 HGB (ähnlich wie in den IFRS) der Ansatz von Forschungskosten, lediglich Kosten für die Entwicklung dürfen angesetzt werden. Eine Branche in der diese Neuregelung von praktischer Relevanz ist, stellt der Profifußball dar. Bilanziert wird nämlich nicht der Spieler selbst, sondern die (exklusive) Spielerlaubnis des Spielers für einen bestimmten Verein. Es liegt also ein immaterieller Vermögensgegenstand vor, für den sich der Begriff Spielerwert eingebürgert hat. Die Bilanzierung als immaterieller Vermögensgegenstand hatte zur Folge, dass nach altem Recht nur Spielerwerte für Spieler, die von anderen Vereinen aus laufenden Verträgen „herausgekauft“ wurden, aktiviert werden konnten, da es sich nur hier um einen entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstand handelte. Wurde jedoch ein Spieler aus der Jugendabteilung in die Lizenzmannschaft aufgenommen, lag kein entgeltlich erworbener immaterieller Vermögensgegenstand vor, sondern ein selbst geschaffener Spielerwert, der vor Verabschiedung des BilMoG nicht aktiviert werden durfte. Der Autor geht daher ausführlich darauf ein, unter welchen Umständen ein selbst geschaffener Spielerwert nach den Vorschriften des BilMoG nun angesetzt werden kann und wie seine Zugangs- und Folgebewertung zu erfolgen haben. Eine besondere Bedeutung kommt hierbei der Abgrenzung zwischen Forschung und Entwicklung bei Spielerwerten zu.