Ablaufbezogenes Dokumentationsverfahren zum Nachweis der adäquaten Kausalität bei Bauablaufstörungen mit Schwerpunkt Haftungsgrund im Leistungsbereich Landschaftsbau
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Bauablaufstörungen stellen für die Unternehmen des Garten- und Landschaftsbaus ein bedeutendes wirtschaftliches Problem dar. Folglich haben Behinderungsclaims und Beschleunigungsnachträge gegenüber den klassischen Vergütungsnachträgen an Bedeutung gewonnen. Festzustellen ist jedoch, dass der dafür notwendige adäquate Kausalitätsnachweis in der Praxis nur selten in der geforderten Ausprägung geführt wird und die Beteiligten große Probleme mit der Umsetzung der Leitvorgaben des BGH haben. Die vorliegende Dissertation setzt sich mit der Problemstellung des adäquaten Kausalitätsnachweises bei Behinderungstatbeständen, speziell für das vielschichtige und kleinteilige Gewerk des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaues auseinander, wobei im Besonderen die haftungsbegründende Kausalität betrachtet wird. Dabei umfasst die Zielsetzung der theoretischen und empirischen Untersuchung zunächst die Eruierung einer probaten Terminplandarstellungsart für den Leistungsbereich Landschaftsbau. Darauf aufbauend werden Ansätzen zur standardisierbaren Strukturierung der Bauabläufe für den Leistungsbereich Landschaftsbau als Grundlage für die Projektstruktur der Terminplanung diskutiert, deren Detaillierungsgrad bedarfsgerecht auf der Basis einer objektiven Entscheidungsfindung modifiziert werden kann. Abschließend erfolgt die Darlegung eines anwendungsorientierten Geschäftsprozesses zur baubegleitenden Dokumentation von Bauablaufstörungen zur Einbindung in die Arbeitsvorbereitung und Qualitätssicherung in der Leistungserstellung. Grundlegende Zielsetzung der vorliegenden Dissertation ist es zudem, den Unternehmen aus der Branche des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaues experimentell erprobte Handlungsempfehlungen mit dem Umgang von Bauablaufstörungen anzubieten, die auf der Grundlage der aktuellen BGH-Rechtsprechung aufgestellt wurden, um die mangelnde Durchsetzbarkeit von Mehrkostenansprü-chen aus Bauzeitverzögerungen zu reduzieren.