Checkliste für die Aufstellung und Prüfung des Anhangs nach IFRS (notes) - unter Berücksichtigung der Vorschriften des IASB, die bis 30.11.2018 von der EU übernommen wurden, Stand 01.12.2018
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Ein vollständiger IFRS-Abschluss enthält neben der Bilanz, der Gesamtergebnisrechnung, der Eigenkapitalveränderungsrechnung sowie der Kapitalflussrechnung auch einen Anhang (IAS 1.10) – jeweils für das Berichtsjahr sowie mindestens das Vorjahr (IAS 1.38 f.). Die Anhangangaben sind systematisch (IAS 1.113), z. B. in folgender Reihenfolge (IAS 1.114) darzustellen: - Bestätigung der Übereinstimmung mit den IFRS, - Erläuterung der wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, - ergänzende Informationen zu den in den Abschlussbestandteilen dargestellten Posten, - sonstige Anhangangaben (z. B. Eventualverbindlichkeiten, nicht finanzielle Angaben). Die Checkliste enthält sämtliche Pflichtangaben für Unternehmen, die einen Abschluss unter Anwendung der Vorschriften des IASB aufstellen. Zusätzlich enthält sie die Angaben, die nach Ansicht des IASB wünschenswert bzw. freiwillig anzugeben sind sowie die Ausweispflichten, die alternativ auch im Anhang erfüllt werden können (sog. Wahlpflichtangaben). Die Checkliste dient sowohl zur Aufstellung als auch zur Prüfung der Vollständigkeit, Richtigkeit und Verständlichkeit der im Anhang enthaltenen Angaben (Notes). Aufgrund der ständigen Weiterentwicklung der IASB-Vorschriften wird die Checkliste regelmäßig an die neuen bzw. überarbeiteten IAS/IFRS bzw. SIC/IFRS angepasst. Die ständig aktualisierten FARR®-Prüferchecklisten (Nr. 1 bis 19) sind dafür vorbereitet, bei der Aufstellung oder Prüfung von Jahres- bzw. Konzernabschlüssen oder bei sonstigen Prüfungen (z. B. MaBV) verwendet und als Dokumentationsmittel abgelegt zu werden. Sie dienen damit nicht nur als Hilfsmittel für die interne Qualitätssicherung (IDW QS 1), sondern auch für die externe Qualitätskontrolle (§ 57a WPO). Die Checklisten enthalten z. T. auch Muster für die praktische Arbeit sowie ein aktuelles Literaturverzeichnis zum betreffenden Thema. Bei den vorliegenden Checklisten handelt es sich um Empfehlungen der Verfasser. Es sind keine Verlautbarungen des IDW im Sinne von IDW PS 201, Tz. 28ff.