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Die Urhebervergütung im französischen Urheberrechtsgesetz
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Die Beteiligung des Urhebers am Erlös aus der Verwertung seines Werkes, Folgerung aus «droit moral» und Arbeitsrecht, vorgeschrieben im französischen Urheberrechtsgesetz von 1957. Untersucht werden: Geschichte, Voraussetzungen und Inhalt und Umfang der Beteiligungs- vorschrift, Verhältnis zu den allgemeinen und speziellen Ausnahmen. Kenntnis des systematisierten Bereichs der Urhebervergütung nach französischem Recht, verwertbar bei der Frage nach dem wünschenswerten Inhalt eines deutschen Verlagsgesetzes und bei der Regelung frei vereinbarter Beteiligung, Grundlagen der Urhebervergütung in Frankreich, urheberrechtliche Voraussetzung der Vergütung, Vergütungsregeln.
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1975
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