Anerkennung der Restschuldbefreiung nach der EuInsVO
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Der dramatische Anstieg der Verbraucherinsolvenzverfahren in den letzten Jahren hat den Ruf nach einer tief greifenden Reform ausgelöst. Diese Arbeit hat sich zum Ziel gesetzt, die Reformdiskussion unter dem Aspekt der Anerkennung der Restschuldbefreiung im europäischen Ausland zu beleuchten. Anknüpfungspunkt ist der durch die EuInsVO vorgegebene rechtliche Rahmen. Ausgehend von der gegenwärtigen Rechtslage wurde untersucht, ob und unter welchen Voraussetzungen die Restschuldbefreiung im europäischen Ausland anerkannt wird. Im Anschluss wurde erörtert, ob das im Regierungsentwurf vom 22.08.2007 angelegte Reformmodell eine Änderung im Hinblick auf die Anerkennung bewirkt und hieraus Forderungen an ein künftiges Entschuldungsverfahren erwachsen können.