Der Bedeutungswandel des Begriffs der "Ärgernis erregenden Darstellung" im deutschen Markenrecht unter dem Einfluss der gesellschaftlichen Entwicklung
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Das deutsche Markenrecht hat seit dem „Reichsgesetz über den Markenschutz von 1874“ bis zum „Markengesetz von 1994“ vielfältige und teilweise einschneidende Änderungen erfahren. Beibehalten wurde u. a. jedoch stets der Begriff der „Ärgernis erregenden Darstellung“ als eines der Schutzhindernisse für die Markeneintragung; dieser Begriff erfuhr aber entsprechend der politischen, kulturellen und gesellschaftlichen Situation einen ständigen Bedeutungswandel. In dem Band werden einzelne Entscheidungen zu dem vorgenannten Schutzhindernis vor dem jeweils bestehenden gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Hintergrund analysiert. Anschließend folgen eine Beurteilung der Rechtsprechung zu dem vorgenannten Schutzhindernis, eine kurze Untersuchung des Einflusses der Werbung und eine Würdigung mit Ausblick.