Das Günstigkeitsprinzip im Tarifvertragsrecht
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Das Günstigkeitsprinzip ist für die Arbeitsvertragsparteien Rechts- grundlage, abweichend vom Tarifvertrag günstigere Arbeitsbedingungen für den Arbeitnehmer zu vereinbaren. Durch die schlechten wirt- schaftlichen Rahmenbedingungen auf dem Arbeitsmarkt und die Ein- führung neuer Technologien erlangt dieses Schutzprinzip eine her- vorragende praktische Bedeutung. Die rechtswissenschaftlichen Grundlagen sowie die volkswirtschaftliche und sozialpolitische Problematik des Günstigkeitsprinzips werden dargestellt. Durch eine Analyse in der Praxis vorzufindender Daten, eine Untersuchung von Tarifverträgen und die Rezension arbeitsgerichtlicher Entscheidungen konnte eine Vielzahl von Möglichkeiten günstigere Arbeitsbedingungen zu vereinbaren, aufgezeigt werden.