Zulassungsbeschränkung am schweizerischen Bundesgericht nach dem Vorbild des amerikanischen Certiorari-Verfahrens?
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Die Überlastung des schweizerischen Bundesgerichts hat sich in den letzten Jahren vorab an den öffentlichrechtlichen Abteilungen zugespitzt. Die 1983 erfolgte Verurteilung der Schweiz durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen der allzu langen Dauer eines bundesgerichtlichen Verfahrens ist nur ein Hinweis auf die angespannten Zustände. Durch personelle und verfahrensökonomische Massnahmen wird versucht, die vorab unter dem Aspekt eines wirksamen und raschen Rechtsschutzes bedenkliche Situation zu verbessern. Im Rahmen der Totalrevision des OG hat das EJPD zusätzlich zum Entwurf der Expertenkommission ein Zulassungs-, bzw. Annahmeverfahren zur Diskussion gestellt, mit dem eine zahlenmässige Reduktion der vom Bundesgericht zu beurteilenden Beschwerden erreicht werden könnte. Vor diesem Hintergrund erhält die vorliegende Dissertation besondere Aktualität; sie analysiert das Annahmeverfahren des amerikanischen Supreme Court und untersucht, ob und allenfalls unter welchen Bedingungen ein gleiches oder ähnliches Verfahren auch in der Schweiz eingeführt werden könnte.