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Die Feststellung eigenkapitalersetzender Gesellschafterdarlehen im Sinne des § 32 a Abs[atz] 1 Satz 1 GmbHG
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Gesellschafterdarlehen, die der GmbH oder der GmbH & Co während der Sanierungsbedürftigkeit gewährt und kurz vor der Insolvenz zurückgezahlt oder im Insolvenzverfahren zurückverlangt werden, sind Gegenstand der 32 a, 32 b GmbHG, 32 a KO, 3 b AnfG und 129 a, 172 a HGB. Für die Behandlung des Darlehens als Haftungsgrundlage der Gesellschaft ist letztlich entscheidend, ob es eigenkapitalersetzend ist, das heisst, ob «ordentliche Kaufleute» anstelle des Gesellschafterdarlehens Eigenkapital gewährt hätten. Die vorliegende Arbeit analysiert und überprüft diese gesetzliche Lösung unter Heranziehung von Erkenntnissen in- und ausländischer verwandter Regelungen.
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1985
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