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Richtspruch oder Kompromiss
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Arbeitsgerichtsverfahren werden häufig durch gütliche Einigung der Verfahren vor Gericht (Prozessvergleich) und nicht durch streitiges beendet. Ausgehend von Ansätzen aus der Ökonomischen Analyse des Rechts wird ein Erklärungsmodell für die Art der Beendigung von Arbeitsgerichtsverfahren entwickelt. Es wird gezeigt, dass dieses Modell auf einer Reihe impliziter Annahmen beruht. Es werden Anschlusshypothesen entwickelt, um dieses Modell empirisch testbar zu machen.
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1985
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