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Getrennthaltung und Überlassung von Abfällen zur Beseitigung aus Gewerbebetrieben

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Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz legt die Abfallbeseitigung grundsätzlich in die Hände der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Das gilt nicht nur für Hausmüll, sondern auch für unverwertbare Abfälle aus Gewerbebetrieben. Gleichwohl ist im Bereich der Gewerbeabfälle eine starke Verlagerung auf den privaten Verwertungsmarkt zu verzeichnen, dabei werden die Abfälle keineswegs nur einer Verwertung zugeführt. Ein Großteil dieses Mülls wird aus Kostengründen außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der öffentlichen Entsorgungsträger beseitigt. Da die grundlegende Pflicht zur Überlassung der zu beseitigenden Abfälle an die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger nicht durch gesetzgeberische Maßnahmen abgesichert wurden, werden die Vagheiten des geltenden Rechts zunehmend dazu genutzt, immer weitergehendere Umgehungsmöglichkeiten zu eröffnen. Ein besonders weites Schlupfloch hat ausgerechnet das Bundesverwaltungsgericht geschaffen. Das KrW-/AbfG begründet in den Augen der Bundesrichter keine allgemeine Pflicht zur getrennten Erfassung und Lagerung der unverwertbaren Abfälle bis zu ihrer Überlassung an die zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Dass die Auslegung gegen die elementaren Grundsätze der geltenden Entsorgungsmarktordnung verstößt und erhebliche Umweltrisiken in Kauf nimmt, wird in diesem Buch - ausgehend von einem konkreten Streitfall - dargestellt.

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Getrennthaltung und Überlassung von Abfällen zur Beseitigung aus Gewerbebetrieben, Hans-Joachim Koch

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2002
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