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Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz

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Die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist eine Steuer mit sehr hohem Beratungsbedarf. Die Höhe der Steuerbelastung hängt – wie bei kaum einer anderen Steuer – maßgeblich von der konkreten Gestaltung im Einzelfall ab. Die zuverlässige Beurteilung der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Auswirkungen von Vermögensübergängen erfordert nicht nur den Rückgriff auf die Vorschriften des Erbschaftsteuergesetzes, sondern nicht minder auf die des Bewertungsgesetzes. Das Werk, bereits in 2. Auflage, ist daher als „Doppel-Kommentar“ konzipiert: Es enthält nicht nur die vollständige Kommentierung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes, sondern auch eine komplette Kommentierung aller Vorschriften des Bewertungsgesetzes, die für das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht von Bedeutung sind. Querverweise zu den Kommentierungen der bewertungsrechtlichen Vorschriften ermöglichen dem Nutzer, ohne weitere Hilfsmittel direkt auf die für die jeweilige Fragestellung maßgeblichen bewertungsrechtlichen Vorschriften und deren Kommentierung zuzugreifen. Dieser NWB-Kommentar ist von unnötigem Ballast befreit, enthält dennoch eine umfassende Kommentierung von ErbStG und BewG. Er bietet unterschiedliche Rechtsmeinungen, eigene Lösungsansätze und kritische Beiträge zur wissenschaftlichen Diskussion erbschaftsteuer-, bewertungs- sowie auch verfassungsrechtlicher Fragestellungen. Die Autoren sind von Berufs wegen sowie durch zahlreiche wissenschaftliche Veröffentlichungen ausgewiesene Fachleute auf den von ihnen kommentierten Rechtsgebieten. Gliederung des Inhalts: A. Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) Einführung. Steuerpflicht. Wertermittlung. Berechnung der Steuer. Steuerfestsetzung und Erhebung. Ermächtigungs- und Schlussvorschriften. B. Bewertungsgesetz (BewG) Allgemeine Bewertungsvorschriften. Besondere Bewertungsvorschriften. Einheitsbewertung. Land- und forstwirtschaftliches Vermögen. Grundvermögen. Betriebsvermögen. Sondervorschriften und Ermächtigungen. Vorschriften für die Bewertung von Vermögen in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet. Vorschriften für die Bewertung von Grundbesitz für die Erbschaftsteuer ab 1. Januar 1996 und für die Grunderwerbsteuer ab 1. Januar 1997. Schlussbestimmungen.

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