Französisches Zivilrecht und französische Justizverfassung in den Hansestädten Hamburg, Lübeck und Bremen ; (1806 - 1815)
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Im Jahre 1811 wurden die Hansestädte Hamburg, Lübeck und Bremen dem Empire einverleibt. Die Geltungszeit der französischen Rechtsordnung in den drei Stadtrepubliken wird in diesem Buch eingehend behandelt. Einer Untersuchung der von Seiten Frankreichs bereits 1807 und 1809 unternommenen Vorstöße zur Einführung der napoleonischen Kodifikation folgt ein ausführlicher Vergleich zwischen dem früheren städtischen Recht und den neuen Gesetzen. Bei der schließlich aufgezwungenen Übernahme der französischen Gesetzgebung waren die Städte bemüht, Modifikationen durchzusetzen. Einen weiteren Aspekt der Arbeit bildet die Praxis des neuen Rechts mit ihren Folgen für die regionale Rechtseinheit, Rechtssprache und Rechtswissenschaft. Schließlich werden die Auswirkungen der französischen Gesetzgebung auf die spätere Rechtsentwicklung untersucht.