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Das Versicherungsvertragsgesetz

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Das Versicherungsrechts-Änderungsgesetz 2012 (BGBl I 2012/34) schafft gesetzliche Grundlagen für die elektronische Kommunikation zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer! Mit dem Versicherungsrechts-Änderungsgesetz 2013 (VersRÄG 2013), das mit 1. 2. 2013 in Kraft trat, werden ua die sog „Unisex-Regeln“ umgesetzt, dh Diskriminierungen zwischen Männern und Frauen sowie von Menschen mit Behinderungen in Versicherungsverträgen sollen künftig unterbleiben. - Abgedruckt: I-VersVG und NEU: IPRG, ROM-I-VO, EuGVVO - Abgerundet: NEU: Entscheidungen zu den Allgemeinen Bedingungen für die - Sturmversicherung (AStB) - Berufshaftpflichtversicherung für Finanzdienstleister (ABBF) - Haftpflichtversicherung von Luftfahrzeugen (ALHB 1997) - Betriebs-Unterbrechungs-Versicherung zusätzlicher Gefahren (ABUB) - Plus als Anhang: Bundesgesetz Internationales Versicherungsvertragsrecht (I-VersVG) für die noch anwendbaren Fälle - Österreichische Entscheidungen aus der deutschen Zeitschrift „Versicherungsrecht“

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