Denkmalrecht Baden-Württemberg
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Das Denkmalrecht fällt in die Kulturhoheit der Länder, die davon in unterschiedlicher Weise Gebrauch gemacht haben. Das Denkmalrecht Baden-Württemberg ist von zahlreichen landestypischen Besonderheiten geprägt. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der Gerichte des Landes Baden-Württemberg wie der anderen Bundesländer haben das Gebiet des Denkmalrechts entscheidend fortentwickelt. Der Kommentar behandelt das gesamte Denkmalrecht des Landes Baden-Württemberg kompetent, zuverlässig und verständlich. Die behördlichen Maßnahmen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege werden zusammen mit den dazugehörigen Verfahrensabläufen erläutert. Das Spektrum des Verwaltungshandelns auf dem Gebiet des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege wird übersichtlich dargestellt; ebenso werden die Wechselbeziehungen mit dem Baurecht und dem Steuerrecht aufgezeigt. Sämtliche Vollzugsbestimmungen sind in die Kommentierung einbezogen. Dabei wird gerade den Gemeinden eine über manche knappe amtliche Richtlinien hinausgehende umfassende Orientierungs- und Arbeitshilfe für ihre Aufgaben und Einflussmöglichkeiten als Träger von Denkmalschutz, Denkmalpflege, Sanierung, Ortsbildgestaltung und steuerlichem Bescheinigungswesen zur Hand gegeben. Verwaltungsbehörden, Verbände, Gerichte, Anwälte, Denkmaleigentümer, Architekten, Steuerberater, ehrenamtlich Beauftragte, alle von Denkmalschutz und Denkmalpflege berührten Personen, erhalten damit einen erstklassigen Praxis-Ratgeber. Die Autoren sind Dr. Gerd Hager, Direktor des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein, Geschäftsführer der AG der Regionalverbände in Baden-Württemberg, Prof. Dr. Felix Hammer, Justitiar der Diözese Rottenburg-Stuttgart und Kanzler der Diözesankurie, Oliver Morlock Regierungsdirektor beim Regierungspräsidium Freiburg, Dr. Dagmar Zimdars, Hauptkonservatorin und Fachgebietsleiterin der Bau- und Kunstdenkmalpflege im RP Freiburg und Dr. Dr. Dimitrij Davydov, Landesverwaltungsrat beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL).