Die vorweggenommene Erbfolge
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Ein Gewinn für alle. Die Vermögensnachfolge zu Lebzeiten bietet für Übergeber wie Erwerber zahlreiche Vorteile: Erhalt des Vermögens in der Familie bei gleichzeitiger Vermeidung von Streitigkeiten (z. B. Erb-/Pflichtteilsverzicht) – Erbschaftsteuerfreibeträge planbar ausnutzen – Zugriff von Sozialhilfebehörden vermeiden (Stichwort: „Altersarmut“) – Schenken „mit warmer Hand" als positiver psychologischer Aspekt. In der Nachfolgeberatung ist die „vorweggenommene Erbfolge“ daher nicht mehr wegzudenken. Im FamRZ-Buch werden alle rechtlichen Fragen rund um die lebzeitige Vermögensübertragung praxisnah aufgearbeitet (über 100 Formulierungsmuster!) samt Schnittstellen zum Sozialrecht (Bearbeiter: RA Thomas Littig) und Schenkungsteuerrecht (Bearbeiter: RA und StB Heiko Wunderlich). Die aktuellen Änderungen (u. a. Reform des Betreuungs-/Vormundschaftsrechts, Jahressteuergesetz 2022) sind eingearbeitet, der steuerrechtliche Teil ganz neu verfasst. Für (Fach-)Anwälte, Notare und Gerichte.