Kollektiver Rechtsschutz in der Europäischen Union
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Die EU-Verbandsklagerichtlinie wird den kollektiven Rechtsschutz zur Durchsetzung von Verbraucherrechten in der EU und in Deutschland im Vergleich zur Musterfeststellungsklage und der Gewinnabschöpfungsklage auf ein neues Niveau heben. Ob die bis Ende 2022 von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzende Richtlinie und ab Juni 2023 anzuwendenden Vorschriften den kollektiven Verbraucherrechtsschutz, der nunmehr erstmalig EU-weit auch Abhilfemaßnahmen (z. B. Schadensersatz) zum Gegenstand haben wird, tatsächlich verbessern wird, hängt u. a. von der Art und Weise der Umsetzung mit Blick auf die adressierten Kollektivschadensereignissen, aber u. a. auch von den Regeln zur Finanzierung der klagebefugten Einrichtungen ab. Das vorliegende Buch bietet einen kompakten Überblick über die maßgeblichen Bestimmungen.